Die Ziele der Neuen Mittelschule
• Eine spätere Bildungswegsentscheidung berücksichtigt wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach die Talente der Schüler mit 10 Jahren noch nicht ausdifferenziert sind, erhöht die Chancengerechtigkeit und ermöglicht verbesserte weitere Bildungs- und Berufswegsentscheidungen.
• Innere Differenzierungsmaßnahmen zielen auf einen dynamischen Leistungsbegriff ab und ermöglichen individuelle Leistungsentwicklung; neue Erkenntnisse der Gehirnforschung weisen auf die Notwendigkeit vielfältiger Lernsettings und maximaler Gestaltungsmöglichkeit bezüglich Lerntempo hin.
• Der individualisierte Unterricht und selbsttätiges Lernen leiten sich von bereits erzielten Lernergebnissen des einzelnen Kindes ab, Kompetenzen werden aufgebaut. Weiters geht mit der Individualisierung des Unterrichts ein verändertes Rollenverständnis der Lehrenden einher, vom „dozierenden“ Wissensvermittler hin zum „Lernbegleiter“.
• Ausgebildete Lerndesigner begleiten die Unterrichtsentwicklung von der Lehrseitigkeit zur Lernseitigkeit am Standort und sind Katalysatoren für die Schulentwicklung; Teamteaching ermöglicht ein verbessertes Eingehen auf die unterschiedlichen Begabungen in heterogenen Klassen (gezielte Fördermaßnahmen bei Teilleistungsschwächen und verstärkte Herausforderungen bei Leistungsstärken); darüber hinaus verstärkt Teamteaching die Reflexionskompetenz der Lehrenden auf personaler und unterrichtlicher Ebene zugunsten der Schüler.
Unterricht/Unterrichtsqualität
• Im Sinne der Individualisierung und Förderung aller SchülerInnen ist eine Differenzierung vorgesehen, wonach eine grundlegende und/oder vertiefte Allgemeinbildung (Bildungsziel der AHS) angestrebt wird. Eine Vertiefung ist in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und der lebenden Fremdsprache vorgesehen.
• Die individuellen Lern- und Leistungsstärken werden in der „ergänzenden differenzierenden Leistungsbeschreibung“ festgehalten, die zusätzlich zum Zeugnis ausgehändigt wird. Darüber hinaus können auch Schülerportfolios erstellt werden.
• Im Zeugnis und in der Schulnachricht wird ab der 7. Schulstufe vermerkt, ob der jeweilige Gegenstand grundlegend oder vertiefend abgeschlossen wurde.
• Der Unterricht erfolgt unter gezieltem Einsatz von Förderpädagogik, Begabungs- und Begabtenförderung und unter Einsatz von Teamteaching.
• Die regelmäßigen Eltern-Kind-Gespräche werden verankert. Die Bildungswegentscheidung wird ab der 7. Schulstufe durch Beratungsgespräche mit Schülern und Eltern begleitet.
• Die Qualitäts-Entwicklungsverantwortung (Qualitätssicherung und Entwicklungsbegleitung) liegt am Schulstandort. Die Organe des Qualitätsmanagement (Schulaufsicht) werden dabei unterstützend tätig.
• Den AHS soll weiterhin die Möglichkeit geboten werden, das Modell Neue Mittelschule zu wählen, nach Auslaufen des § 7a allerdings nach Maßgabe eines neuen § 35a SchOG (im Bereich zum Aufbau der AHS).
• Aufnahmevoraussetzung für die Neue Mittelschule: positiver Abschluss der 4. Klasse Volksschule.